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Das bittere Danach - 2016 bis 2018

Januar 2016:
Gutachten der Barmer GEK
Das Gutachten der Barmer bestätigt mehrere Behandlungsfehler:
“Diese Indikation ist als fehlerhaft anzusehen… Diese war nicht sach- und auch nicht zeitgerecht… der operative Eingriff bei Jessica Meinschein … wurde zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt vorgenommen, nämlich zum Zeitpunkt der maximalen Ausprägung von Vernarbungen und Verwachsungen… Nahezu erwartungsgemäß kam es intraoperativ zu massiven… Komplikationen… Dies war vorhersehbar.”

19.02.2018:
Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 II 1 StPO mit dem Ziel, die Erhebung der öff. Klage gegen Dr. F. wegen Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB, hilfsweise wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB zum Nachteil der Patientin Jessica Meinschein
Anlage:
65 Seiten, auf denen das Staatsversagen im Ermittlungsverfahren Jessica Meinschein detailliert dargestellt wird

25.04.2018:
Beschluss des OLG Celle:
„Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen."

25.05.2018:
Gehörsrüge gemäß § 33a StPO wegen der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 I GG mit dem Ziel den Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Celle vom 25.04.2018 aufzuheben und das Verfahrens in den früheren Stand zurückzuversetzen bzw. das Verfahren fortzusetzen.