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Das bittere Danach - 2014

30.06.2014:
Bürgeranliegen an die Ministerpräsidentin Thüringens (Pflichtverletzungen des Thür. Polizeibeamten / Bitte um Aufklärung der Todesumstände meiner Tochter in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen

30.06.2014:
Petition an den Thüringer Landtag

04.07.2014:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalkommissar wegen Strafvereitelung im Amt

10.07.2014:
Bürgeranliegen an den Ministerpräsidenten Niedersachsens (Pflichtverletzungen der Niedersächsichen Polizeibeamten sowie der beteiligten Oberstaatsanwältinnen/ Bitte um Aufklärung der Todesumstände meiner Tochter in Zusammenarbeit mit dem Land Thüringen)

10.07.2014:
Petition an den Niedersächsischen Landtag

01.08.2014:
Rechtsmediziner Prof. P. teilt mit, dass die „Überreste“ meiner Tochter entsorgt wurden

07.08.2014:
Bereich „Interne Ermittlungen“ der Landespolizeidirektion Erfurt hat Strafanzeige gegen den Kriminalkommissar wegen Strafvereitelung im Amt gestellt

27.08.2014:
an die Niedersächsische Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz: Strafanzeige gegen die beteiligten Oberstaatsanwältinnen (StA Verden und GStA Celle) wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

05.09.2014:
an die Staatsanwaltschaft Hamburg: Strafanzeige gegen den Rechtsmediziner Prof. P.:

  • wegen Verletzung der Grundrechte meiner Tochter Jessica Meinschein sowie meiner Grundrechte
  • wegen vorsätzlicher Vernichtung von Beweismaterial („Corpus Delicti“), dessen weitere Sicherung beantragt war,
  • wegen Falschaussage
  • wegen Strafvereitelung im Amt
  • wegen Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens und damit wegen der Verschleierung der Aufklärung einer Straftat im Zusammenhang mit dem Tod meiner Tochter Jessica Meinschein

Prof.P. – der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes handelte – hat grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt und billigend die daraus entstandenen rechtlichen Folgen (Einstellung des Ermittlungsverfahrens) in Kauf genommen. Hinzu kommt, dass er das Corpus Delicti „entsorgte“.
Nach meiner Rechtsauffassung dürfte er damit nicht nur vorsätzlich gesichertes Beweismaterial (weitere Sicherung war durch meinen Anwalt veranlasst) vernichtet, sondern auch massiv die Grundrechte meiner Tochter sowie meine Grundrechte verletzt und mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Er hat entnommene Organe/Organ- und Gewebeteile meiner minderjährigen Tochter

  • ohne meine Zustimmung und
  • ohne mich darüber zu informieren – „entsorgt".


17.09.2014:

Staatsanwaltschaft Erfurt: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Kriminalhauptkommissar

26.09.2014:
Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens (Kriminalhauptkommissar)

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